Gewalt gegen Jobcenter-Mitarbeiter – LSG bestätigt Hausverbot

August 2019

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter ein Hausverbot nach sich ziehen kann. Mit der Entscheidung hat das Gericht die Grenze zwischen schwierigen Besuchern und Störern präzisiert.

Geklagt hatte ein 56-jähriger Wendländer, der im Jobcenter Lüchow eine Heizkostenbeihilfe beantragen wollte. Im Laufe des Gesprächs sei es zu einem Disput gekommen, bei dem der Mann in Wut geriet, das Telefon des Sachbearbeiters in seine Richtung warf und seinen Schreibtisch verrückte.

Das Jobcenter verhängte daraufhin ein 14-monatiges Hausverbot, da der Mann mit seinem ungebührlichen, handgreiflichen Verhalten den Hausfrieden gestört habe und weitere Störungen zu befürchten seien. Zukünftige Anträge könnten schriftlich oder telefonisch gestellt werden.

Das LSG hat das Hausverbot im Eilverfahren vorläufig bestätigt. Das Verhalten des Mannes sei eine nachhaltige Störung des Dienstbetriebs. Es handele sich nicht mehr nur um eine deutliche Grenzüberschreitung, sondern um eine strafbare Handlung, die schon nach ihrem Wesensgehalt ein aggressives und bedrohliches Verhalten beinhalte. Damit werde mehr als deutlich die Grenze zu einem "schwierigen Besucher" überschritten. Quelle/Weitere Informationen: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 26. August 2019