Grundsteuer – Bundesregierung zur geplanten Neuregelung

Juni 2018

Die Bundesregierung will die neue Grundsteuer unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechts neu regeln. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (BT Drs. 19/2589) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 19/2244). Danach ist sich die Regierung "der Bedeutung der Grundsteuer als unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen bewusst". Wie aus Übersichten in einer weiteren Antwort der Bundesregierung (BT Drs. 19/2659) hervorgeht, betrug der Anteil der Einnahmen aus der Grundsteuer B an den Gesamteinnahmen der Kommunen 1992 noch 3,5 Prozent. Bis 2017 war dieser Anteil auf 5 Prozent gestiegen. Bei einem Treffen mit Vertretern der 16 Bundesländer Anfang Mai habe es keine Vorfestlegungen auf ein Grundsteuermodell gegeben, so die Bundesregierung. Quelle/Weitere Informationen: hib Nr. 432 vom 21. Juni 2018