Hessen: Vergünstigter Verkauf landeseigener Grundstücke für den Wohnungsbau möglich

Oktober 2018

Eine neue Richtlinie ermöglicht es dem Land Hessen, eigene Grundstücke vergünstigt an Städte und Gemeinden zu verkaufen, wenn diese zusagen, dort bezahlbare Wohnungen zu bauen. "Das Land möchte das Engagement der Städte und Gemeinden beim Bau neuer und bezahlbarer Wohnungen unterstützen. Neben den auf 1,7 Milliarden Euro deutlich aufgestockten Förderprogrammen stärken wir den sozialen Wohnungsbau jetzt auch mit günstigeren Grundstücken. Denn an günstigem Bauland mangelt es in vielen Teilen Hessens", so Wohnungsbauministerin Priska Hinz.

Reaktion auf das Problem des fehlenden Baulands
Auf das Problem des fehlenden Baulands hat die Hessische Landesregierung mit der jetzt vorgelegten neuen Richtlinie reagiert. "Wir nutzen gezielt die finanziellen Spielräume, die sich das Land durch umsichtige Haushaltspolitik erarbeitetet hat, um ein Problem zu lösen, das den Menschen in Hessen wichtig ist. Wir verzichten auf Einnahmen, um den Bau bezahlbarer Wohnungen weiter vorantreiben zu können. Dank Änderungen im Haushaltsrecht und der neuen Richtlinie ist dies nun möglich", so Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.

Städte und Gemeinden können ohne Ausbietungsverfahren direkt Grundstücke des Landes erwerben, wenn dort innerhalb von 5 Jahren geförderter Wohnungsbau entsteht. Ein Preiswettbewerb, der zu hohen Grundstückswerten führt, soll so ausgeschlossen werden. Für jede geförderte Wohnung sinkt der Grundstückspreis pauschal um 25.000 Euro. Zudem verringert das Land den Kaufpreis in Höhe der Grunderwerbsteuer. Damit können die Grundstücke bis zu 50 Prozent günstiger als ihr gutachterlich festgestellter Wert verkauft werden. Auf dem jeweiligen Grundstück müssen mindestens acht Mietwohnungen errichtet werden und der Anteil an geförderten Mietwohnungen muss mindestens 30 Prozent betragen, jedoch nicht weniger als drei Wohnungen.

Auflagen der Sozialbindung müssen weiterhin erfüllt werden
Die Gemeinden können die Grundstücke auch an Wohnungsunternehmen weitergeben, allerdings müssen die Auflagen der Sozialbindung weiterhin erfüllt werden. "Damit stellen wir sicher, dass auch kleinere Gemeinden durch die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen und Genossenschaften profitieren können" so Hinz und Schäfer. Zusätzlich sollen die Gemeinden prüfen, ob im Rahmen einer Konzeptvergabe zusätzliche gemeinwohlorientierte Leistungen geschaffen werden können. Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Finanzministeriums vom 17. Oktober 2018