Initiative "Bau.Land.Partner" soll helfen, Brachflächen in Nordrhein-Westfalens Kommunen zu aktivieren

Januar 2020

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden sind aufgerufenf, sich am Bewerbungsverfahren des Förderinstruments "Bau.Land.Partner" zu beteiligen. "Bau.Land.Partner" dient dem Ziel, Hemmnisse bei der Aktivierung von ungenutzten und brachgefallenen Grundstücken zu beseitigen und die Brachflächen gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern zu neuem Leben zu erwecken. Das Förderinstrument des Ministeriums bietet ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Kommunen durch die landeseigene Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN und die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG NRW).
An dem Förderinstrument (früher Flächenpool NRW) beteiligen sich bereits 72 Städte und Gemeinden mit 245 Standorten und einem Entwicklungspotenzial von 1.380 Hektar Fläche. Davon konnten 711 Hektar für die Zielnutzung Wohnen identifiziert werden. Typische Beispiele für die Hilfe durch Bau.Land.Partner sind brachliegende Freiflächen im Siedlungszusammenhang. Hier sind häufig strittige Eigentümer- bzw. Erbengemeinschaften oder beeinträchtigende Rahmenbedingungen der Flächennutzung wie Hochspannungsleitungen vorzufinden. Daneben gibt es in vielen Kommunen ehemalige Gewerbe- oder Industrieareale mit unklaren Perspektiven, die Bodenuntersuchungen oder Rückbaukosten verursachen.
Die Landesregierung hilft im Rahmen von Bau.Land.Partner bei der Aktivierung dieser Flächen. Dies geschieht etwa durch die Moderation zwischen Eigentümern und Kommunen, Erstellung von Grobkosten- und Erlösbetrachtungen oder Einschätzung der ökonomischen und rechtlichen Machbarkeit. Mit dieser Initiative bündelt das Ministerium alle Unterstützungsangebote, Initiativen und Aktivitäten zur Mobilisierung von Bauland erstmalig unter einem gemeinsamen Dach und unterstützt Kommunen und Grundstückseigentümer, Bauland zeitnah und nachfragegerecht zu entwickeln. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 8. Januar 2020