Interesse am verstärkten Einsatz von Erbbaurechten nimmt zu

Januar 2019

Das Erbbaurecht wird 100 Jahre alt. Am 15. Januar 1919 trat das deutsche Erbbaurechtsgesetz in Kraft. Es sollte nach dem 1. Weltkrieg auch Menschen mit wenig Einkommen Wohneigentum ermöglichen und Bodenspekulationen vorbeugen. "Heute ist diese Idee angesichts steigender Mieten und Kaufpreise so aktuell wie selten", lautet die Einschätzung des Deutschen Erbbaurechtsverbandes.

"Immer mehr Kommunen in Deutschland denken über den verstärkten Einsatz von Erbbaurechten nach oder praktizieren ihn schon", erklärt Hans-Christian Biallas, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbandes. In Frankfurt am Main beispielsweise erfolge die Grundstücksvergabe derzeit in der Regel durch die Bestellung von neuen Erbbaurechten. So komme es, dass das 2018 eröffnete DomRömer-Quartier, Frankfurts "Neue Mitte", vollständig im Erbbaurecht vergeben wurde. In Berlin habe die rot-rot-grüne Regierung die verstärkte Nutzung des Erbbaurechts schon 2016 zum Bestandteil ihres Koalitionsvertrags gemacht. 2018 beschloss der Senat außerdem, die Erbbauzinsen bei Neuverträgen um die Hälfte zu senken. Als weitere Beispiele werden die Städte München und Hamburg ins Feld geführt.

Wohl jede Kommune, die mit steigenden Mieten und Kaufpreisen zu kämpfen hat, befasse sich aktuell mit dem Erbbaurecht, so Biallas. Denn es ermögliche die Trennung zwischen dem Eigentum am Grundstück und dem Eigentum auf dem darauf stehenden Gebäude. Wer ein Erbbaurecht erwerbe, spare sich also den Kaufpreis für den Grund und Boden. Stattdessen zahle er einen Erbbauzins, der meist monatlich entrichtet wird. Gerade für Menschen, die ihre Liquidität schonen möchten, sei es deshalb ein attraktives Instrument. Kommunen behielten mit der Vergabe von Erbbaurechen die Kontrolle über ihre Grundstücke und könnten auch Konditionen für deren Nutzung im Erbbaurechtsvertrag vorgeben. So sei es zum Beispiel möglich, die Höhe des Erbbauzinses an die Miethöhe zu koppeln, erläutert der Deutsche Erbbaurechtsverband.

Auch der Bund befasst sich mit dem Thema. In der Erklärung zum Wohnungsgipfel im September 2018 kündigte die Regierung an, für bundeseigene Grundstücke die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um ebenfalls das Erbbaurecht nutzen zu können. Außerdem soll die Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" bis Sommer 2019 Vorschläge für eine bessere Baulandpolitik erarbeiten. Dabei will sie auch das Potenzial des Erbbaurechts für den Bau bezahlbarer Wohnungen berücksichtigen.

"Das Interesse am Erbbaurecht steigt merklich an", sagt Hans-Christian Biallas. "Das zeigt: Auch nach 100 Jahren ist es nicht aus der Mode gekommen – ganz im Gegenteil." Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Deutschen Erbbaurechtsverbandes vom 27.Dezember 2018