Investitionsbeschleunigungen – Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen in NRW angehoben

Mai 2020

Zur Beschleunigung von Investitionen sind die Wertgrenzen zur Beschaffung von Bauleistungen durch die Landesbehörden angehoben worden. Gleichzeitig wurde für die Landesbehörden die VOB/A, 1. Abschnitt, Fassung 2019 eingeführt. Nähere Informationen finden sich im Runderlass des Ministeriums der Finanzen NRWvom 27. April 2020, der im Ministerialblatt NRW vom 7. Mai 2020 veröffentlicht wurde. Quelle: Ministerium der Finanzen NRW, Pressemitteilung vom 8. Mai 2020