Kabinett beschließt Referentenentwurf des NRW-Kinderbildungsgesetzes

Mai 2019

Die Landesregierung NRW hat in ihrer Sitzung am 7. Mai 2019 den Referentenentwurf für die grundlegende Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verabschiedet, er geht jetzt in die Verbändeanhörung. Ab dem Kita-Jahr 2020/21 will Nordrhein-Westfalen jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung investieren. Mit der Gesetzesnovelle soll die Grundlage zur Umsetzung des Pakts für Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen gelegt werden.

 

Der Pakt für Kinder und Familien beinhaltet drei Schwerpunkte zur Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung:

  • Qualitätsverbesserung
    Künftig sollen knapp 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung stehen, unter anderem für mehr Erzieherinnen und Erzieher, für mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten und für verbesserte Sprachförderung.
  • Platzausbaugarantie
    Jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird soll bewilligt und investiv gefördert werden. Hierfür sind jährlich mindestens 115 Millionen Euro eingeplant.
  • Weiteres beitragsfreies Jahr
    Die Familien mit Kleinkindern sollen ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet werden. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr soll den Kommunen vollumfänglich erstattet werden.

Darüber hinaus will die Landesregierung eine Fachkräfteoffensive starten und den Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestalten. So sollen die Kitas für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung (piA) einen jährlichen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten. Ab dem zweiten piA-Jahr sowie für Praktikumsplätze im Anerkennungsjahr beträgt der Zuschuss 4.000 Euro. Auch eine mit Trägern und Kommunen bereits kürzlich neu geschlossene Personalvereinbarung soll den Einsatz zusätzlichen Personals ermöglichen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll zudem verbessert werden. Künftig soll mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich sein – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Stufenweise sollen dazu beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 zusätzlich bereitgestellt werden. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent. Sie entscheiden selbst, wie diese Flexibilität vor Ort gestaltet wird.

Rund 31 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie soll flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung werden dazu beitragen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Pressemitteilung vom 7. Mai 2019

Weitere Informationen: www.chancen.nrw.