Klimaschutzgesetz in Kraft getreten

Dezember 2019

Das Bundes-Klimaschutzgesetz trat am 20. Dezember, einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft. Damit werden die Klimaschutzziele und die Klimaneutralität 2050 gesetzlich verankert und als Zwischenschritt bis 2030 die Verminderung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 festgeschrieben. Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich in jedem Jahr ausstoßen darf und legt damit jährliche Minderungspflichten für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall bis zum Jahr 2030 fest. Ein Überprüfungs- und Nachsteuerungsmechanismus verpflichtet bei Zielverfehlung zur Auflage eines Sofortprogramms mit Maßnahmen, die den jeweiligen Sektor wieder auf Kurs bringen.Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die zuständigen Ministerien der Bundesregierung dazu, die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral aufzustellen und mit den Ländern eng zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung und der Bundestag werden dabei von einem unabhängigen Expertenrat unterstützt, deren Mitglieder im kommenden Jahr von der Bundesregierung benannt werden. Quelle: Newsletter Pressedienst Nr. 249/19 des BMU vom 18. Dezember 2019/Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz auf der BMU-Homepage unter folgendem Link: www.bmu.de/GE838


Bundestag beschließt Klimaschutzgesetz

November 2019: Der Bundestag hat am 15. November 2019 das Klimaschutzgesetz beschlossen. Es sieht gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vor. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, soll ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz greifen. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 wird damit erstmals gesetzlich verankert. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.

Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel ist damit ein Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.

Für den CO2-Ausstoss in jedem einzelnen der Bereich Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie gelten jetzt klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird jedes Jahr das Umweltbundesamt und ein unabhängiger Expertenrat überwachen, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichte das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Pressemitteilung vom 15. November 2019


Bundeskabinett beschließt Entwurf des Klimaschutzgesetzes

Oktober 2019. Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 ein Klimaschutzgesetz (Gesetzentwurf vom 09.10.2019) auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Wirtschaftsbereich vorsieht. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, soll ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz greifen. Auch das Ziel, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird, wird erstmals gesetzlich verankert. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.

Das Klimaschutzgesetz schreibt zum ersten Mal gesetzlich verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich soll jedes Jahr überwacht werden, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt – und zwar vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So soll das Klimaschutzgesetz dafür sorgen, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (55 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich fest. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel sei damit das klare Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten.

Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.

Das Bundeskabinett beschloss außerdem das Klimaschutzprogramm 2030. Dieses Programm beruht auf den Eckpunkten, die das Klimakabinett am 20. September beschlossen hatte, ist allerdings ausführlicher. Das Programm enthält zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Vereinbart wurde zugleich, die Klimaschutzwirkung des Programms von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten werden anschließend veröffentlicht. Quelle/Weitere Informationen: BMU, Pressemitteilung vom 9. Oktober 2019