Kommission empfiehlt Anhebung des Mindestlohns in zwei Stufen

Juni 2018

Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt (Bericht an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz). Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft.

Neben dem Anpassungsbeschluss und Bericht hat die Mindestlohnkommission auch die Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung aus einer im Frühjahr 2018 durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2018