Kommunaler Klimaschutz: Neue Fördermöglichkeiten und Online-Förderlotse

Januar 2019

Seit dem 1. Januar können Kommunen und andere lokale Akteure wieder Anträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen. Bewährte Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst. Die novellierte Richtlinie (vom 01.10.2018, PDF) will Anreize für den Klimaschutz vor Ort schaffen. Ein neuer Online-Förderlotse soll die Antragstellung erleichtern und helfen, die passenden Klimaschutzmaßnahmen zu finden.

 

Gefördert werden unter anderem:

  • Klimaschutzkonzepte und Personal für die Umsetzung,
  • eine hocheffiziente Straßen- und Innenbeleuchtung,
  • der Neubau von Radwegen,
  • eine intelligente Verkehrssteuerung,
  • eine klimafreundliche Abwasserbehandlung in Kläranlagen,
  • die Sammlung von Garten- und Grünabfällen,
  • der Neubau von Bio-Vergärungsanlagen,
  • eine klimafreundliche Trinkwasserversorgung,
  • Energiemanagementsysteme,
  • Fokusberatungen,
  • Potenzialstudien.

Anträge können vom 1. Januar bis zum 31. März 2019 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung Nr. 3/19 des Bundesumweltministeriums vom 4. Januar 2019