Kostenlose Schülerbeförderung in Berlin ab Schuljahr 2019/2020

Februar 2019

Seit 1. Februar 2019 geht Berlin einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer kostenlosen Schülerbeförderung: Alle Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben, können unabhängig von der Länge ihres Schulweges die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Kostenlos fahren dürfen zudem auch Kinder ab dem sechsten Lebensjahr mit Anspruch auf BuT-Leistungen, die noch nicht zur Schule gehen. Bis zum sechsten Lebensjahr sind die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin schon bisher kostenfrei.

Sozialsenatorin Elke Breitenbach: "Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für soziale Teilhabe. Daher freue ich mich, dass wir unserem Ziel eines kostenlosen Nahverkehrstickets für alle Berliner Schülerinnen und Schüler wieder ein gutes Stück näher gekommen sind. Mit der neuen Regelung können nunmehr doppelt so viele Kinder wie bisher einen Anspruch auf kostenlose Beförderung realisieren. Ab dem Schuljahr 2019/2020 sollen dann alle Berliner Schülerinnen und Schüler kostenfrei fahren können."

·         Die Neuerungen im Detail:

  • Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist die Länge des Schulwegs ab jetzt unerheblich für den Anspruch auf kostenlose Beförderung; es zählt alleine der Anspruch auf BuT-Leistungen (bei Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG, von Wohngeld oder Kinderzuschlag). Neu ist auch die Ausweitung des Anspruchs auf Kinder ab dem sechsten Lebensjahr, die noch nicht zur Schule gehen. Alle betroffenen Familien werden von ihren Leistungsstellen über diese Neuerungen informiert.
  • Anspruchsberechtigte Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler, die den Tarifbereich AB nutzen, erhalten einen berlinpass-BuT mit rotem Hologramm, der gleichzeitig auch die Fahrkarte ist. Für den Tarifbereich BC erhalten die anspruchsberechtigten Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler das Geld für den Kauf des regulären Schülertickets von der Leistungsstelle bezahlt.
  • Durch die Neuerung können ab jetzt rund 127.921 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die kostenlose BuT-Schülerbeförderung nutzen. Nach der bisherigen Regelung nutzten mit Stand 30. September 2018 59.772 Schülerinnen und Schüler das Angebot.
  • Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die nicht mehr zur Schule gehen, können auch kostenlos fahren, wenn sie in ihrer Freizeit ein Angebot der sozialen oder kulturellen Teilhabe wahrnehmen.

Den Wegfall der Kilometergrenzen hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2018 im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt 2018/2019 beschlossen. Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 30. Januar 2019