Länderübergreifende Raumordnung für den Hochwasserschutz geplant

März 2020

Angesichts der großen Hochwasserschäden in den letzten beiden Jahrzehnten und angesichts des aufgrund des Klimawandels größer werdenden Hochwasserrisikos – häufigere Starkregenereignisse, Meeresspiegelanstieg etc. – bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung eines verbesserten Hochwasserschutzes in Deutschland. Dementsprechend stellt das Bundesinnenministerium einen länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz auf. Dies ist ein Novum – erst seit kurzem hat der Bund dazu rechtlich die Möglichkeit.

Der Bundesraumordnungsplan wird auf den bestehenden Regularien der Wasserwirtschaft und der Raumordnung der Länder aufbauen und dabei unter anderem die Risikovorsorge und den Schutz kritischer Infrastrukturen von nationaler und europäischer Bedeutung in den Fokus nehmen, wie z. B. Verkehrs- und Energieleitungsnetze. Ein erster Entwurf soll im Herbst 2020 vorliegen, 2021 soll der Raumordnungsplan fertig sein. Die Öffentlichkeit wird an der Erstellung beteiligt.

Ziele des BRPH in der Raumplanung
Ziel des BRPH ist es, das allgemeine Hochwasserrisiko insbesondere für Siedlungs- und Verkehrsflächen zu minimieren und Schadenspotenziale zu begrenzen.

Der Konzeption des BRPH liegen insbesondere folgende Aspekte zugrunde:

  • besserer Hochwasserschutz durch bundesweite Harmonisierung von Methodik und hohen Standards,
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Empfindlichkeiten und Schutzwürdigkeiten von Raumnutzungen durch einen risikobasierten Ansatz,
  • stärkere Berücksichtigung grenzüberschreitender Aspekte wie den Unterliegerschutz durch einen auf die gesamte Flussgebietseinheit bezogenen Ansatz,
  • besserer Schutz von Anlagen und Einrichtungen von nationaler und europäischer Bedeutung durch die Fokussierung kritischer und potenziell gefährdender Infrastrukturen. 

In den letzten Jahren ist der Hochwasserschutz in den Bereichen der Landes- und Kommunalplanung sowie der Wasserwirtschaft deutlich verbessert worden. Nun sollen mit einem gesamtstaatlichen Ansatz die bestehenden Regelungen mit neueren Anforderungen verzahnt werden. Der BRPH wird daher auf die Regelungen der Wasserwirtschaft und der Raumordnung der Länder zum Hochwasserschutz abgestimmt werden und diese im Sinne einer Optimierung ergänzen. Hierbei soll er die Rechte der Wasserwirtschaft sowie die Planungshoheit der Länder und Kommunen wahren. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Stand 19. März 2020