Land Berlin will Zweckentfremdungsverbots-Gesetz schärfen

Dezember 2017

Der Berliner Senat hat am 12. Dezember 2017 den von der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, eingebrachten Gesetzentwurf des Zweiten Änderungsgesetzes zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG) zur Kenntnis genommen. Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot soll den Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberäume oder Ferienwohnungen schützen. Das Verbot wird in allen Berliner Bezirken angewendet. Die neue Fassung soll nun etwaige Gesetzeslücken schließen, Unklarheiten beseitigen und so den Schutz von bestehendem Wohnraum weiter verbessern.

Leerstand von Wohnraum soll nach der Novellierung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes künftig bereits nach drei und nicht mehr – wie bisher – nach sechs Monaten geahndet werden. Im überarbeiteten Gesetzentwurf wurde zudem die Regelung zur Genehmigungsfiktion gemäß § 3 Absatz 5 ZwVbG gestrichen. Dies soll verhindern, dass Genehmigungen künftig aufgrund von zu langen Bearbeitungszeiten ohne die notwendige Prüfung wirksam werden können.

Darüber hinaus wurde der Gesetzentwurf um behördliche Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Abrissstoppverfügung sowie um eine erweiterte Auskunftsverpflichtung ergänzt. Dies soll Verfahren vereinfachen und so beschleunigen.

Zudem wurde das Zwangsmittel der Treuhändereinsetzung durch eine umfassende Treuhänderregelung aufgenommen. Der Einsatz des Treuhänders soll dem beschleunigten Wiederherstellen des Wohnraums bzw. der Wiederzuführung zu Wohnzwecken dienen, falls der Verfügungsberechtigte seine Mitwirkung gänzlich verweigert.

Der Gesetzentwurf wird – vor Beschlussfassung im Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus – dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.
Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 13. Dezember 2017