Landesförderung für Anschaffung von Motorradlärm-Displays in Kommunen und Landkreisen – bis 30. Juni bewerben

Mai 2020

Noch bis zum 30. Juni 2020 können sich von Motorradlärm geplagte Städte und Gemeinden, sowie Land- und Stadtkreise für eine Landesförderung zur Anschaffung von Displays gegen Motorradlärm bewerben. Zum zweiten Mal unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Kommunen und Landkreise mit bis zu 4.000 Euro pro Display. Die Anträge können beim Ministerium für Verkehr eingereicht werden. 

Die Wirksamkeit der Lärmdisplays hat das Land in Modellversuchen erprobt. Die in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Testreihen konnten eine Lärmminderung von 1,1 bis 2,2 dB(A) nachweisen. Das ist eine Größenordnung, die der Mensch durchaus als Verbesserung wahrnimmt. Motorradfahrerinnen und -fahrer werden über die Displayanzeigen direkt angesprochen und zu einer leisen und damit rücksichtsvollen Fahrweise aufgefordert. Mit der Fortführung des Förderprogramms möchte das Verkehrsministerium den Einsatz von Lärmdisplays weiter voranbringen.

Der Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Thomas Marwein, verweist auf zahlreiche positiven Rückmeldungen aus den Kommunen. Viele Städte und Gemeinden hätten ihm über ihre guten Erfahrungen zum Einsatz der Displays berichtet. Diedirekte Ansprache der Motorradfahrer scheine zu wirken. Sie reduzierten ihre Geschwindigkeit und somit den Lärm, nachdem das Display entsprechende Hinweise gegeben habe. Das Problem werde ihnen bewusst und sie veränderten ihr Fahrverhalten. Das sei gut.

Das Förderprogramm Motorradlärm-Display gibt es seit 2019. Landesweit sind derzeit 31 Motorradlärm-Displays im Einsatz. Das Verkehrsministerium hat im vergangenen Jahr 19 Kommunen und Landkreise bei der Beschaffung von insgesamt 21 Lärmdisplays mit einem Fördervolumen von über 80.000 Euro unterstützt.

Bei Fragen zur Förderung von Motorradlärm-Displays steht die Geschäftsstelle Lärmschutz des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg als Ansprechpartner unter folgender Adresse zur Verfügung: Edith.Merz@vm.bwl.de. Förderanträge können ebenfalls unter dieser E-Mail-Adresse eingereicht werden (Details zu den Förderbedingungen). Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 18. Mai 2020