Landtag NRW: Baurechtsmodernisierungsgesetz beschlossen

Juli 2018

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 12. Juli 2018 das Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW, Entwurf) beschlossen.

Mit einer Neufassung der Landesbauordnung möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen, Baukosten steigernde Regelungen reduzieren, Verfahren beschleunigen und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessern.


Das Gesetz konzentriert sich auf folgende Eckpunkte: 

  • Angleichung der Landesbauordnung an die Regelungen der Musterbauordnung, insbesondere beim Abstandsflächenrecht
  • Beibehaltung des Freistellungsverfahrens im Rahmen der Baugenehmigung
  • Regelung von Kraftfahrzeug- und Fahrradstellplätzen im Zusammenhang  mit Bauvorhaben
  • Regelungen zur Barrierefreiheit
  • Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauvorhaben in der Nähe von Störfallbetrieben
  • Transparenzregelungen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
  • Regelungen zum "Bauen mit Holz"

Das Gesetz wird überwiegend am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Quelle: Landtag NRW am 12. Juli 2018