Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 12. Juli 2018 das Baurechtsmodernisierungsgesetz (BauModG NRW, Entwurf) beschlossen.
Mit einer Neufassung der Landesbauordnung möchte die Landesregierung das Bauordnungsrecht vereinfachen, Baukosten steigernde Regelungen reduzieren, Verfahren beschleunigen und die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau verbessern.
Das Gesetz konzentriert sich auf folgende Eckpunkte:
Das Gesetz wird überwiegend am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Quelle: Landtag NRW am 12. Juli 2018