Landtag NRW verabschiedet Epidemie-Gesetz

April 2020

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 14. April 2020 das sogenannte Epidemie-Gesetz verabschiedet. Das "Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie" wurde in dritter Lesung verabschiedet, im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht (GV. NRW. Ausgabe 2020 Nr. 12b vom 14.04.2020, S. 217b bis 242b) und ist am 15. April 2020 in Kraft getreten

Der Landtag stellte eine "epidemischen Lage von landesweiter Tragweite" fest, die vorerst für zwei Monate gilt. Diese liegt vor, "wenn aufgrund der Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Land die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen oder wesentlichen Teilen hiervon" gefährdet ist. In ihrem Antrag beriefen sich die Landtag-Fraktionen auf die aktuellen Infiziertenzahlen und die vom Robert Koch-Institut als hoch eingestufte Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung.

Mit dem Epidemie-Gesetz sind Vorkehrungen für den Fall einer solchen epidemischen Lage getroffen worden. Es schafft laut Landesregierung "ein Regelwerk zur Bestimmung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite". Quelle/Weitere Informationen: Landtag NRW, Pressemitteilung vom 14. April 2020