Legionellenverordnung passiert Bundesrat

Juni 2017

Der Bundesrat gab am 2. Juni 2017 der "Legionellenverordnung" grünes Licht. Das Ziel der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese soll es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs ermöglichen, schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Darüber hinaus müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Dies soll allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit verschaffen, bevor es zu einem Ausbruch kommt. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 2. Juni 2017