Leitlinien für die Bürgerbeteiligung bei der räumlichen Stadtentwicklung in Berlin beschlossen

September 2019

Der Senat hat am 3. September 2019 auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, Leitlinien mit Grundsätzen und Instrumenten für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung beschlossen. Die Leitlinien wurden von einem, auf Initiative der Senatorin eigens dafür eingerichteten Arbeitsgremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Bürgerschaft, Politik und Verwaltung, erarbeitet.

Der Senat hat auf Vorschlag von Senatorin Lompscher zudem beschlossen, ein Konzept für die Umsetzung der Leitlinien zu erarbeiten. Dies soll in einem verwaltungsinternen Arbeitsprozess unter Beteiligung aller betroffenen Dienststellen, der Bezirke und landeseigenen Unternehmen bis Mitte 2020 erfolgen. Dafür wird eine Arbeitsgruppe gebildet, in der alle planenden und bauenden Senatsverwaltungen, alle planenden und bauenden Ämter der zwölf Bezirke sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vertreten sind. Vertreterinnen und Vertreter des bisherigen Arbeitsgremiums werden den Prozess begleiten.

Erste Schritte zur Umsetzung der Leitlinien werden bereits vorbereitet. Vorgesehen ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für alle Beteiligungsfragen. Sie soll durch die Verwaltung in Kooperation mit einem freien Träger betrieben werden. Ein Beirat für die Beteiligung aus Mitgliedern der zuständigen Verwaltungen, Vertreterinnen und Vertretern des Abgeordnetenhauses, aus der Bürgerschaft und von Initiativen, Vereinen und Verbänden aus dem Bereich der Stadtentwicklung soll parallel gebildet werden. Quelle/Weitere Informationen: Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Pressemitteilung vom 3. September 2019