Mecklenburg-Vorpommern: Änderungen beim Landesvergabegesetz zur Anhörung freigegeben

Dezember 2017

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 5. Dezember 2017 die geplanten Änderungen beim Landesvergabegesetz zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der Erfüllung von Landesaufträgen und kommunalen Aufträgen künftig mindestens 9,54 Euro pro Stunde bezahlt werden muss. Die Höhe dieses Vergabemindestlohns soll jährlich an die Tarifentwicklung in Deutschland angepasst werden.

"Mecklenburg-Vorpommern wird auf Dauer nur konkurrenzfähig mit anderen Regionen sein, wenn wir auch bei den Löhnen attraktiv sind", erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung. "Die Landesregierung will deshalb bei der Vergabe von Aufträgen und auch bei der Wirtschaftsförderung Verbesserungen vornehmen. Wir wollen Anreize für gute Arbeit und faire Löhne setzen. Unser Ziel sind sichere Arbeitsplätze, von denen man leben kann. Das gilt gerade auch in den Bereichen, in denen keine Spitzenlöhne gezahlt werden."

In den nächsten Wochen können Gewerkschaften, Wirtschaft, die kommunalen Spitzenverbände und andere Akteure zum Gesetzentwurf der Landesregierung Stellung nehmen. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen wird sich die Landesregierung voraussichtlich im Februar 2018 erneut mit dem Vergabegesetz befassen und den Entwurf anschließend in den Landtag einbringen. Der neue Vergabemindestlohn soll dann im Sommer 2018 in Kraft treten. Quelle/Weitere Informationen: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatskanzlei und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 5. Dezember 2017