Mecklenburg-Vorpommern: E-Government-Gesetz beschlossen

Oktober 2020

Der Landtag hat am 28. Oktober 2020 dem Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird auch die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit werden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. „eRechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht", so Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.

Eine neue Experimentierklausel soll ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwändig genehmigen lassen müssen. Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können.

Quelle/Weitere Informationen: Regierungsportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Meldung Nr. 277/20 vom 28. Oktober 2020

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