Das Jobcenter muss die erhöhten Mietkosten aufgrund einer Sanktion gegen einen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden SGB II-Bezieher tragen. Die familiäre Bedarfsgemeinschaft haftet nicht für das Fehlverhalten des volljährigen Kindes (B 4 AS 67/12 R). Medieninformation des BSG vom 23. Mai 2013