Mietrechtsanpassungsgesetz: Bundesrat möchte mieterfreundlichere Rüge

Oktober 2018

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich Mieterinnen und Mieter noch leichter gegen zu hohe Mieten zur Wehr setzen können müssen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Mietrechtsanpassungsgesetz (Entwurf MietAnpG) vom 19. Oktober 2018 spricht er sich dafür aus, die den Mietern obliegende Rügepflicht abzuschaffen und durch eine mieterfreundlichere Regelung zu ersetzen.

Änderungen bei der ortsüblichen Vergleichsmiete
Außerdem plädiert er dafür, den Bezugszeitraum für die ortübliche Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre auszuweiten. Hierdurch würden mehr Mieten einbezogen und kurzfristige Preissteigerungen relativiert. Das Gesamtbild sei dadurch zuverlässiger und es könnte eine preisdämpfende Wirkung erzielt werden.

Modernisierungsumlage bundesweit senken
Die geplante Senkung bei der Modernisierungsumlage sollte nach Meinung des Bundesrats bundesweit und nicht nur in bestimmten Gebieten gelten. Die Refinanzierungskosten, die Vermieter für Modernisierungsmaßnahmen aufbringen müssten, seien schließlich bundesweit gestiegen, begründet er seine Forderung.

Wertungswiderspruch beseitigen
Darüber hinaus bittet er im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die Schlechterstellung von Mietern nach Zahlung ihrer Mietschulden bei einer ordentlichen Kündigung gegenüber einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs beseitigt werden kann.

Stellungnahme geht in den Bundestag
Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 19. Oktober 2018 in erster Lesung beraten. Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 19. Oktober 2018