Neue EU-Schwellenwerte 2022 bis 2023 veröffentlicht

November 2021

Die EU-Kommission hat die EU-Schwellenwerte für die Jahre 2022 bis 2023 veröffentlicht. Diese Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2022:

Klassische, öffentlichen Aufträge und Konzessionen öffentlicher Auftraggeber:
215.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge
5.382.000 Euro für Bauaufträge
5.382.000 Euro für Konzessionen
750.000 Euro für Soziale und anderen Besondere Dienstleistungen



Sektorenauftraggeber:
431.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge
5.382.000 Euro für Bauaufträge
1.000.000 Euro für Soziale und anderen Besondere Dienstleistungen

Verteidigungsbereich:
431.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge
5.382.000 Euro für Bauaufträge

Oberste und obere Bundesbehörden:
140.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge

Weitere Informationen: Amtsblatt der Europäischen Union vom 11. November 2021
EU-Verordnung 2021/1953 vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe