Neues digitales Verfahren für Entschädigung bei Corona-Verdienstausfällen kommt zum Einsatz

April 2020

Seit 23. April 2020 gibt es die Info-Seite www.ifsg-online.de, auf der man sich über Entschädigungsleistungen bei Corona-bedingten Verdienstausfällen informieren kann. Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden. Es wird in diesem Zusammenhang dringend vor betrügerischen Websites gewarnt.

Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium, Federführer im Themenfeld Gesundheit, in einem Express-Digitalisierungslabor ein Online-Verfahren entwickelt, mit dem Entschädigungsleistungen für Verdienstausfälle beantragt werden können. Dieser Leistungsantrag hat in der Corona-Zeit besondere Wichtigkeit: Mit dem Online-Antrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen. Die Anträge werden digital an die zuständige Behörde im jeweiligen Land übermittelt. Neben dem Online-Antrag wurde eine Software entwickelt, um die Behörden in der effizienten Bearbeitung der Anträge zu unterstützen. Dies reduziert die Bearbeitungsdauer und beschleunigt die Erstattung.

Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Seit dem 30. März 2020 gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Dieser Zusatz wurde Corona-bedingt neu geschaffen.

Das digitale Verfahren wurde in enger Abstimmung mit zehn weiteren Bundesländern unter der Federführung des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen und des Bundesinnenministeriums entwickelt und bereitgestellt. Schrittweise teilnehmen werden die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Das Projekt ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung, welche im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes in Kooperation zwischen Ländern und Bund vorangetrieben wird.

Aufgrund des vermehrten Auftretens von betrügerischen Websites für Antragsstellungen jeglicher Art weist das Bundesinnenministerium darauf hin, bei Online-Anträgen mit erhöhter Vorsicht zu agieren und z. B. die URL der Antragsseite zu überprüfen. Tipps, wie man sich im Internet schützen kann, finden sich auch auf der Informationsseite des Bundesamt für Informationssicherheit (BSI): www.bsi-fuer-buerger.de

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 24. April 2020