Niedersachsen geht gegen Vermieter von Schrottimmobilien vor

März 2020

Mietwohnungen sollen künftig einen bestimmten Mindeststandard erfüllen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am 24. März 2020 zur Einbringung in den Landtag beschlossen hat.

Hintergrund der Gesetzesinitiative waren die Zustände in zwei Delmenhorster Mehrfamilienhäusern. Vermieter kümmerten sich nicht um die Gebäude und leiteten das Geld für Betriebskosten nicht an die dortigen Stadtwerke weiter. Die Folge: Die Gas- und Wasserversorgung wurde gekappt, die Mieterinnen und Mieter mussten mit Wasser aus Hydranten versorgt werden. Und die Stadt konnte mangels rechtlicher Handhabe nur tatenlos zusehen und nicht gegen die Pflichtverstöße vorgehen.

In dem Gesetzentwurf ist unter anderem eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung als eine Mindestausstattung vorgesehen. Eine Wohnung soll außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Und natürlich muss die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Dies soll auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück gelten. Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde per Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgesehen ist ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall soll der Wohnraum auch für unbewohnbar erklärt und versiegelt werden können. Dann soll es Aufgabe des Vermieters sein, die Bewohnerschaft auf eigene Kosten anderweitig unterzubringen.

Neben den baulichen Mindestanforderungen soll das Gesetz auch die Belegungsdichte von Mietwohnungen regeln. Häufig wird Wohnraum überbelegt und es werden völlig überhöhte Mieten verlangt, die dann vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden. "Dem mehr als fragwürdigen Geschäftsmodell der Überbelegung machen wir mit dem Gesetz einen Strich durch die Rechnung", erklärte Bauminister Olaf Lies. Quelle/Weitere Informationen: Niedersächsische Staatskanzlei, Pressemitteilung vom 24. März 2020