Die Landesregierung hat am 2. Mai 2017 dem Entwurf einer Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes zugestimmt. Anlass der Novellierung ist zum einen die neue vom Bund veröffentlichte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Zum anderen sollen Empfänger von Subventionen, wie Sportvereine und Projektträger, das Gesetz zukünftig unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte nicht mehr anwenden müssen (die EU-Schwellenwerte betragen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zurzeit 209 000 Euro und für Bauaufträge 5,225 Millionen Euro – jeweils netto).
Wirtschaftsminister Olaf Lies begründete die Änderung damit, dass Vereine oder Projektträger in der Regel auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen seien. Daher könne man vergaberechtliche Expertise dort nicht verlangen. Für Vergabefehler zu haften, sei ehrenamtlich Tätigen daher auch schwer zuzumuten. Mit der Novellierung werde Rechtsklarheit geschaffen. Die Vorgaben für klassische öffentliche Auftraggeber, wie das Land oder die Kommunen, sollen erhalten bleiben. Quelle: Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 2. Mai 2017
http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/tariftreue--und-vergabegesetz-wird-angepasst-sportvereine-und-projekttraeger-werden-von-vergaberegelungen-ausgenommen-153581.html#_ednref1