Niedersachsen: Tariftreue- und Vergabegesetz wird angepasst

Mai 2017

Die Landesregierung hat am 2. Mai 2017 dem Entwurf einer Änderung des Nie­dersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes zugestimmt. Anlass der Novellierung ist zum einen die neue vom Bund veröffentlichte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Zum anderen sollen Empfänger von Subventionen, wie Sportvereine und Projektträger, das Ge­setz zukünftig unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte nicht mehr anwenden müssen (die EU-Schwellenwerte betragen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zurzeit 209 000 Euro und für Bauaufträge 5,225 Millionen Euro – jeweils netto).

Wirtschaftsminister Olaf Lies begründete die Änderung damit, dass Vereine oder Projektträ­ger in der Regel auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen seien. Daher könne man verga­berechtliche Expertise dort nicht verlangen. Für Vergabefehler zu haften, sei ehrenamtlich Tätigen daher auch schwer zuzumuten. Mit der Novellierung werde Rechtsklarheit geschaf­fen. Die Vorgaben für klassische öffentliche Auftraggeber, wie das Land oder die Kommunen, sollen erhalten bleiben. Quelle: Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 2. Mai 2017
http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/tariftreue--und-vergabegesetz-wird-angepasst-sportvereine-und-projekttraeger-werden-von-vergaberegelungen-ausgenommen-153581.html#_ednref1