Niedersachsen verbessert die Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen

Dezember 2015

Das niedersächsische Sozialministerium hat die Städtebauförderungsrichtlinie (Ministerialblatt Nr. 49, 17.12.2015, PDF) neu gefasst. Sie soll sicherstellen, dass die Städtebauförderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (PDF) beiträgt. Städte und Gemeinden sind künftig verpflichtet, in ihren Förderanträgen die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird die Herstellung barrierefreier Erschließungsanlagen, also öffentliche Plätze, Parks, Straßen oder Fußgängerzonen, mit einer höheren Förderung honoriert.

Die Städtebauförderungsrichtlinie bildet die Grundlage für die Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden. Das sind beispielsweise Maßnahmen zur Stärkung von Stadt- und Ortszentren oder die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadtteile.

Als weitere wichtige Neuerung eröffnet die Neufassung den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Fördermittel zur Finanzierung von sogenannten Verfügungsfonds einzusetzen. Aus dem Verfügungsfonds können vielfältige Projekte finanziert werden, zum Beispiel Stadtteilfeste, Ideenworkshops, Wettbewerbe, Stadtteilzeitungen, aber auch Maßnahmen im öffentlichen Raum wie Bepflanzungen oder die Anschaffung von Spielgeräten oder Sitzgelegenheiten. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft, so dass die Städte und Gemeinden für in diesem Jahr durchgeführte Maßnahmen bereits von den förderrechtlichen Verbesserungen profitieren können. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 18. Dezember 2015