Nordrhein-Westfalen: Landesregierung schafft Voraussetzung für breites Förderschulangebot

Juli 2017

Das Schulministerium hat den Bezirksregierungen Hinweise für die Beratung kommunaler Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen gegeben. Damit soll eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis bei der Rückabwicklung von Auflösungsbeschlüssen sichergestellt werden. Anlass ist die eingeleitete Änderung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Die Landesregierung hält Wort und schafft die Voraussetzungen für ein möglichst breites Förderschulangebot. Wir wollen Eltern eine Wahlfreiheit zwischen Regelschule und Förderschule ermöglichen."
Aktuell haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Auflösungsbeschlüsse für rund 40 Förderschulen gefasst. Die einzelnen Auflösungsverfahren sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Quelle: Pressemitteilung vom 21. Juli 2017 auf Wir in NRW – Das Landesportal