Das Schulministerium hat den Bezirksregierungen Hinweise für die Beratung kommunaler Schulträger bei der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen gegeben. Damit soll eine einheitliche Beratungs- und Verwaltungspraxis bei der Rückabwicklung von Auflösungsbeschlüssen sichergestellt werden. Anlass ist die eingeleitete Änderung der Mindestgrößenverordnung für die Förderschulen. Schulministerin Yvonne Gebauer erklärte: "Die Landesregierung hält Wort und schafft die Voraussetzungen für ein möglichst breites Förderschulangebot. Wir wollen Eltern eine Wahlfreiheit zwischen Regelschule und Förderschule ermöglichen."
Aktuell haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Auflösungsbeschlüsse für rund 40 Förderschulen gefasst. Die einzelnen Auflösungsverfahren sind unterschiedlich weit fortgeschritten. Quelle: Pressemitteilung vom 21. Juli 2017 auf Wir in NRW – Das Landesportal