Normenkontrollrat hat keine Einwände gegen eforms-Verordnung

April 2023

Das Bundeskabinett hat am 22. März 2023 die eforms-Verordnung beschlossen. Durch die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (BT Drs. 20/6118) sollen die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) angepasst werden. Die Verordnung richtet sich nach der  Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 23. September 2019 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge.

Mit der Umsetzung sollen die Datenerhebung und das Monitoring bei der Bekanntmachung für öffentliche Aufträge vereinfacht werden. Dafür sollen elektronische Standardformulare (eForms) neu angelegt werden, anstelle von abgeschlossenen Formularen sollen nun unterschiedlich zu kombinierende Datenfelder verwendet werden, heißt es in der Verordnung. Zudem soll ein integriertes Datenregister im Bekanntmachungsservice es interessierten Unternehmen erlauben, einfach und individuell nach europaweiten öffentlichen Ausschreibungen zu suchen.

Außerdem sollen mit der Verordnung weitere europarechtlich erforderliche Anpassungen des nationalen Vergaberechts vorgenommen und zwei Vorwürfe aus dem Vertragsverletzungsverfahren INFR(2018)2272 der EU-Kommission Verordnung ausgeräumt werden.

In seiner Stellungnahme zur Verordnung kommt der Nationale Normenkontrollrat zu dem Schluss, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht sei und erhebt keine Einwände. Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 4. April 2023


"eForms" werden Pflicht – Referentenentwurf zur Verordnung sieht Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV vor

Februar 2023: Ab dem 25. Oktober 2023 müssen Bekanntmachungen oberhalb der EU-Schwellenwerte im Format neuer elektronischer Standardformulare, der sog. eForms, erstellt werden. Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der eForms-Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780in nationales Recht. Darüber hinaus sieht der Referentenentwurf die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV vor. Die Regelung betrifft die Zusammenrechnung der Auftragswerte bei Planungsleistungen und wird von der Europäischen Kommission für europarechtswidrig gehalten (vgl. Vertragsverletzungsverfahren INFR(2018)2272). Das forum vergabe stellt den Referentenentwurf online zur Verfügung unter:https://forum-vergabe.de/wp-content/uploads/2023/02/20230216-Referentenentwurf-eFormVO.pdf
Quelle/Weitere Informationen: forum vergabe, 20. Februar 2023

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