Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) tritt am 1. Februar in Kraft

Januar 2021

Am 1. Februar 2021 tritt die Novelle der Bayerischen Bauordnung (GVBL, S. 663) in Kraft. Die gesetzlichen Änderungen sollen das Bauen in Bayern einfacher und schneller, flächensparender und kostengünstiger machen. Der Ministerrat hatte die Novelle am 23. Juni 2020 auf den Weg gebracht. Am 2. Dezember 2020 hatte der Bayerische Landtag auf den Entwurf des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hin die Novelle der Bayerischen Bauordnung beschlossen.

Einer der Hauptpunkte der Novelle ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit sollen Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden können. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: "Wir denken beim Bauen vom Menschen her und beschleunigen die Verfahren deswegen massiv. Für die meisten geplanten Wohngebäude gilt künftig: Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauantrags nicht meldet und fehlende Unterlagen nachfordert, beginnt eine dreimonatige Fiktionsfrist. Entscheidet die Behörde innerhalb dieser Fiktionsfrist nicht, gilt der Bauantrag automatisch als genehmigt." Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung werden auch das Abstandsflächenrecht und das Bauen mit Holz vereinfacht. Der Baustoff Holz kann künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden.

Außerdem soll es für Bauherren günstiger werden. Die neue Bayerische Bauordnung sieht etwa vor, dass die Kommunen die Stellplatzpflicht flexibler regeln können, weil sie zum Beispiel alternative Mobilitätskonzepte berücksichtigen können. Für den Ausbau von Dachgeschossen zur Schaffung von Wohnraum ist künftig keine Genehmigung mehr nötig. Außerdem entfällt die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs bei der Aufstockung zur Schaffung von Wohnraum, wenn der Aufwand unverhältnismäßig groß wäre.

Die Stadt Nürnberg hat die Novelle der Bauordnung zum Anlass genommen, auch die eigenen verwaltungsinternen Abläufe im Baugenehmigungsverfahren zu straffen. Bauanträge können dadurch künftig schneller bearbeitet werden. "Einfache Bauanträge, die offensichtlich keine wesentlichen Probleme aufwerfen, die also weder Denkmal- noch Nachbar- oder Naturschutzrecht tangieren, werden in Zukunft meist in die Fiktion laufen. Bauherren können also nach drei Monaten anfangen. Die Ressourcen, die dadurch in den Ämtern frei werden, werden wir nutzen um die wirklich komplizierten Fälle schneller abarbeiten zu können. Die Verantwortung von Planer und Bauherr steigt zwar deutlich, vor allem aber die Geschwindigkeit der Genehmigungsprozesse." so Marcus König, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg. Quelle/Weitere Informationen: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Pressemitteilung vom 14. Januar 2021

Mit Schreiben vom 07.01.2021 gibt das Bayerische Bauministerium neue Vollzugshinweise:

Vollzugshinweise zur BayBO vom 07.01.2021

Anlage - Entwurf der Musterholzbaurichtlinie vom Oktober 2020