NRW: Kabinett bringt neues E-Government-Gesetz auf den Weg

September 2019

Die Landesregierung will die Verwaltung schneller und umfassender digitalisieren, um Behördengänge überflüssig zu machen. Das beschloss das Kabinett bei seiner auswärtigen Sitzung in Berlin am 16. September 2019. Nach ihrem Willen soll die vollständige Digitalisierung um sechs Jahre auf 2025 vorgezogen und der Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf nahezu alle Behörden ausgeweitet werden. Das Kabinett leitete den Entwurf den Verbänden zur Anhörung zu.

 

 

Die Ziele im Einzelnen:

  • Vorziehen: Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung bereits bis zum Jahr 2025 statt 2031
  • Erweitern: Umfassendere Anwendung des Gesetzes insbesondere durch Aufnahme des gesamten Hochschulbereichs
  • Öffnen: Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für die Behörden, ihre elektronisch vorliegenden Daten auf einer digitalen Plattform kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
  • Vereinfachen: Überprüfung von Rechtsvorschriften des Landes, die die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen. 

Die Landesregierung möchte Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung des neuen E-Government Gesetzes einbinden, damit ihre Erfahrungen, Expertise und Erwartungen in die Arbeit von Politik und Verwaltung einfließen können. Daher hat das Kabinett der Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung ab 16. September 2019 über ein Webportal zugestimmt. Die Beteiligung endet am 31. Oktober 2019. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 13. September 2019