NRW-Kommunen: 9,5 Mio. Landesförderung für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement

Juni 2019

Die Richtlinie für das Förderprogramm der NRW-Landesregierung für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement wurde am 24. Mai 2019 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht und ist am 1. Juni 2019 in Kraft getreten. Projektanträge können bis zum 30. September 2019 bei den jeweiligen Bezirksregierungen einreichen, die auch eine vorherige Beratung anbieten, um eine Förderfähigkeit zu prüfen.

Zuwendungsempfänger sind Kreise, Städte und Gemeinden sowie Gemeindeverbände und sonstige Zusammenschlüsse und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 9,5 Millionen Euro bereit.

Die neue Richtlinie umfasst Förderungen in vier Bereichen:

1. Mobilstationen und ergänzende Infrastrukturen
Bei der Vernetzung unterschiedlicher Mobilitätsangebote bilden Mobilstationen Übergangspunkte für die lückenlose Verbindung von Auto, "Bike-Sharing" mit "Car-Sharing", Bus und Bahn und ermöglichen ein komfortables Umsteigen.

In diesem Bereich ermöglicht die neue Richtlinie die Förderung

  • von Mobilstationen (auch in Quartieren ohne Verknüpfung mit dem ÖPNV)
  • der Erweiterung von Mobilstationen um ergänzende Mobilitätsangebote wie zum Beispiel Carsharing-Stellplätze oder Abstellmöglichkeiten für Elektrokleinstfahrzeuge
  • von Kauf und Herstellung von Flächen für ergänzende Angebote
  • der Aufwertung von Stationen und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität.

2. Maßnahmen zur Digitalisierung
Förderung insbesondere für digitale Informations-, Buchungs- und Zahlungssysteme (auch als App-Lösungen), sowie Schaffen von Schnittstellen zu bestehenden Systemen. Gefördert werden außerdem Systeme zur Erfassung der Parkraumbelegung. Ergänzend ist die Förderung der Erhebung von Daten für Mobilitätsangebote möglich.

3. Mobilitätskonzepte und Studien
Die Förderung von Mobilitätskonzepten für die Vernetzung von Verkehrsmitteln ist ein weiterer Schwerpunkt der Richtlinie. Ziel der Konzepte soll die Definition von Modellvorhaben mit einer konkreten Zeit- und Kostenplanung sein. Die Richtlinie sieht vor, insbesondere regionale und interkommunale Zusammenarbeit zu fördern. Hintergrund dieser Schwerpunktsetzung ist die Einschätzung, dass verkehrliche Probleme nur in Stadt-Umland-Zusammenhängen gelöst werden können. Förderfähig sind Konzepte sowohl für den Personen- als auch für den innerstädtischen Güterverkehr. Auch Nutzerstudien und Forschungsvorhaben zu Zukunftsfragen der Mobilität werden gefördert.

Beispiel für ein innerstädtisches Güterverkehrskonzept sind sogenannte City Hubs. Die Hubs funktionieren in der Lieferkette als Zwischenstationen. Lieferanten können Waren von dort sozusagen auf der "letzten Meile" zum Kunden mit kleineren Lieferfahrzeugen wie Lastenfahrrädern transportieren. Die Landesregierung fördert bereits aktuell eine Studie zur Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von City Hubs in Krefeld, Neuss und Mönchengladbach.

4. Maßnahmen des Mobilitätsmanagements
Ein weiterer Bereich der neuen Richtlinie umfasst Beratungen für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Einfluss auf das Mobilitätsverhalten bestimmter Zielgruppen wie Neubürger, Schüler oder Angestellte in Betrieben zu nehmen. Im schulischen Mobilitätsmanagement liegt ein Schwerpunkt auf Maßnahmen, die den Schulweg für Kinder attraktiver machen. Eine sichere Infrastruktur, die Einrichtung von Elternhaltestellen oder die Beteiligung von Kindern bei der Schulweggestaltung können dazu beitragen.

Nicht förderfähig sind reine ÖPNV-Maßnahmen, Straßen- und Radwegebau sowie rein städtebauliche Maßnahmen – hierfür existieren andere Förderzugänge des Landes. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 11. Juni 2019