Online arbeitslos melden – ab 1.1.2022 mit dem Online-Ausweis

Dezember 2021

Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder Insolvenzgeld stellen, online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden im neuen Jahr um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht.

Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Die elektronische Arbeitslosmeldung ist dann der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Online-Ausweises, der mit dem Personalausweis, dem elektronischen Aufenthaltstitel und der eID-Karte genutzt werden kann.

Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online-Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion). Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.

Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter:

Quelle/Weitere Informationen: Bundesagentur für Arbeit, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2021