OVG Hamburg: Eilantrag gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolgreich

August 2018

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss vom 15. August 2018 (Az. 1 Es 1/18.P) dem Eilantrag einer nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz antrags- und klagebefugten Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss zu der Verlegung des bestehenden Fernbahnhofs Hamburg-Altona stattgegeben. Damit dürfen die Arbeiten zur Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses nicht fortgeführt werden.

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, den bisher für den Fern- und Regionalverkehr genutzten Kopfbahnhof Hamburg-Altona durch einen im Bereich der jetzigen S‑Bahn-Station Diebsteich neu zu errichtenden Durchgangsbahnhof zu ersetzen. Gegen den hierzu im Dezember 2017 ergangenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes hatten ein Verein, der nach seiner Satzung für ein menschen- und umweltverträgliches Verkehrswesen eintritt, sowie eine Privatperson Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt.

Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Hamburg vom 22. August 2018