OVG Lüneburg: Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren im Rahmen einer Privatisierung

September 2013

Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit den Urteilen vom 24. September 2013 - 9 LB 22/11, 9 LB 23/11, 9 LB 24/11, 9 LB 25/11 - darüber entschieden, ob die Erhebung von Abwassergebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung durch die Stadt Braunschweig in den Jahren 2005 und 2006 rechtmäßig erfolgt ist. Den Klagen gegen die Abwassergebührenbescheide 2005/2006 wurde stattgegeben (OVG Lüneburg 9. Senat, Urteil vom 24.09.2013, 9 LB 22/11).