Pflegepersonalstärkungsgesetz beschlossen

August 2018

Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege: Das sind die Ziele des Gesetzentwurfs zur Stärkung des Pflegepersonals, den die Bundesregierung am 1. August 2018  beschlossen hat.

Mit einem "Sofortprogramm Pflege" will die Bundesregierung den Alltag der Pflegekräfte spürbar entlasten. Gleichzeitig soll die pflegerische Versorgung von Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftigen noch besser werden.

In der Krankenpflege sollen künftig die Kostenträger – also die Krankenkassen, aber auch Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen - die Ausgaben für jede neue Pflegekraft übernehmen. Das gilt auch für die Aufstockung von Teilzeitstellen. Tariferhöhungen sollen nicht mehr zulasten der Krankenhäuser gehen, sondern von den Kostenträgern finanziert werden. Quelle: Artikel auf www.bundesregierung.de vom 1. August 2018.