Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1388) werden Sonderregelungen für Planfeststellungsverfahren aus verschiedenen Fachgesetzen, u.a. Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), die mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz 2006 eingeführt wurden, in das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) "zurückgeholt". Mit dem neuen § 25 Absatz 3 VwVfG wird eine allgemeine Regelung für eine "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" bei Großvorhaben eingeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst die frühzeitige Unterrichtung über allgemeine Ziele des Vorhabens, die Mittel der Verwirklichung und die voraussichtlichen Auswirkungen, die Gelegenheit zur Äußerung für die Öffentlichkeit, Erörterung sowie Mitteilung der Ergebnisse an die zuständige Behörde. BGBl. I, S. 1388