Public Viewing bei Fußball-EM – Bundeskabinett beschließt Verordnung über Lärmschutz

Februar 2020

Für die Fußball-Europameisterschaft 2020 gelten Ausnahmen von Lärmschutzregeln. Ein hierzu vom Bundesumweltministerium vorgelegter Verordnungsentwurf über den Lärmschutz im Freien während der Fußball-EM wurde im Bundeskabinett beschlossen.

Von den insgesamt 51 Europameisterschafts-Spielen (36 in der Vorrunde und 15 in der Finalrunde) werden 20 Spiele um 18 Uhr und 24 Spiele um 21 Uhr angestoßen. Halbfinalspiele und Finale beginnen jeweils um 21 Uhr. Da die Ausrichter von Public-Viewing-Veranstaltungen die sonst üblichen Lärmschutzstandards an vielen Orten nicht einhalten können, wurde diese zeitlich befristete Ausnahmeregelung notwendig. Sie gilt für die gesamte Dauer der Europameisterschaft 2020 (12.06.-12.07.2020).

Die Verordnung erweitert den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Dabei sollen diese im Einzelfall abwägen zwischen dem herausragenden öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe. Es müssen neben dem Publikumsinteresse also beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung folgt mit der Ausnahmeregelung einer Bitte der Länder. Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und bei den Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Pressemitteilung vom 19. Februar 2020