Radschnellwege in NRW: Verkehrsministerium veröffentlicht Planungsleitfaden für Kommunen

August 2019

Bei Planung und Bau von Radschnellwegen können Kommunen ab sofort auf einen einheitlichen Leitfaden zurückgreifen. Am 22. August 2019 hat das NRW-Verkehrsministerium den bundesweit ersten Planungsleitfaden für Radschnellverbindungen (PDF) vorgelegt. Der Leitfaden wurde von Radverkehrsexperten aus der nordrhein-westfälischen Landes- und Kommunalverwaltung erstellt. Er enthält mehr als 90 Abbildungen und 20 detailreiche Prinzipskizzen für die Planung von Kreuzungen und Einmündungen. Der Leitfaden wird zukünftig fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Für den Radverkehr stellt Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr rund 47,25 Millionen Euro zur Verfügung – allein 9,25 Millionen Euro entfallen auf Planung und Bau von Radschnellwegen. Radschnellwege sind besonders breite und komfortabel zu befahrende Radwege, auf denen Radfahrer möglichst ohne Umwege und ohne Unterbrechungen durch Kreuzungen ihr Ziel erreichen können.

"Durch die Einführung des Leitfadens werden erstmals einheitliche, klar definierte und transparente Abläufe geschaffen", sagt Straßen.NRW-Direktorin Elfriede Sauerwein-Braksiek. Dadurch könnten Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten vereinfacht und beschleunigt werden. Der Leitfaden gewährleiste außerdem, dass Planung, Bau und Betrieb – unabhängig davon, wer die Federführung hat – eine gleichbleibende und hohe Qualität habe.

"Aus Sicht der Radfahrenden sind mit dem Planungsleitfaden ein einheitliches Erscheinungsbild und besondere Qualitätskriterien verbunden", so Martin Tönnes vom Regionalverband Ruhr. „Was für den Autoverkehr seit Jahrzehnten selbstverständlich ist, wird für die Fahrradmobilität bei den Radschnellwegen jetzt auch Realität."

Der Leitfaden schaffe zudem Planungssicherheit für alle Kommunen, die Radschnellverbindungen planten, so Christine Fuchs, Vorstand der AGFS NRW. "Wir hoffen, dass wir damit die Planung und den Bau dieser wichtigen Infrastrukturelemente deutlich vorantreiben können und damit auch der Mobilitätswende einen Schub verpassen".

Herausgeber des Planungsleitfadens Radschnellwege ist das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW) sowie dem Regionalverband Ruhr (RVR).

Die Online-Version der Loseblattsammlung steht unter www.radschnellwege.nrw/fachinfo zur Verfügung. Als Druckversion wird der Leitfaden mit dem Titel "Radschnellverbindungen in NRW – Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb" erscheinen. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Verkehr des Landes NRW, Pressemitteilung vom 22. August 2019