Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen

Juni 2017

Einstimmig hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 die insgesamt 13 Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie das Begleitgesetz zur Regelung der Details beschlossen. Beide Gesetze hatte am Tag zuvor der Bundestag verabschiedet.

Abschaffung des Länderfinanzausgleichs
Kern der Neuregelungen ist die Abschaffung des bislang geltenden Länderfinanzausgleichs. Stattdessen ist der Bund ab 2020 dafür verantwortlich, einheitliche Lebensverhältnisse in den Ländern sicherzustellen. Die Finanzkraft der Länder wird dann über Ab-und Zuschläge bei der Umsatzsteuerverteilung angeglichen, wobei die unterschiedliche Steuerkraft der Länder stärker berücksichtigt wird als bisher. Insgesamt stellt der Bund den Ländern ab 2020 9,7 Milliarden Euro zur Verfügung.

Infrastrukturgesellschaft
Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kompetenzen. So wird die Auftragsverwaltung der Länder für die Autobahnen abgeschafft. Für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen ist künftig der Bund zuständig. Hierfür kann er eine Infrastrukturgesellschaft einrichten, die auf Beschluss des Bundestages allerdings im Eigentum des Bundes bleiben muss.

Direkte Investitionshilfen
Zudem ist vorgesehen, dass der Bund mit Zustimmung des Bundesrates oder durch Verwaltungsvereinbarung Grundzüge von Länderprogrammen regeln kann, wenn er Finanzhilfen gibt. Auch darf er künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren. Damit wird das Kooperationsverbot deutlich gelockert und der Bund erhält erstmals direkte Durchgriffsrechte bei Finanzhilfen an die Kommunen. Gestärkt werden auch die Kompetenzen des Bundes bei der Steuerverwaltung und die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes.

Die Verfassungsänderung soll am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten. Die tatsächliche Umstellung des Länderfinanzausgleichs auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich erfolgt zum 1. Januar 2020. Die Änderung zum Unterhaltsvorschuss wird zum 1. Juli 2017 wirksam. Die übrigen Änderungen treten am Tag nach der Verkündung bzw. zum 1. Januar 2020 oder zum 1. Januar 2021 in Kraft. Quelle/Weitere Informationen: Plenum KOMPAKT vom 2. Juni 2017