Registermodernisierungsgesetz verkündet

April 2021

Am 6. April 2021 wurde das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet.

Durch das Registermodernisierungsgesetz sollen Verwaltungsdaten mithilfe eines veränderungsfesten Ordnungsmerkmals, der sogenannten Steuer-ID, sicher und datenschutzkonform zur richtigen Person zugeordnet werden. Der Aufbau dieser digitalen Architektur kann nun stufenweise beginnen, um die ID-Nummer für wichtige Verwaltungsleistungen des Onlinezugangsgesetzes zu nutzen. Mit dem Onlinezugangsgesetz haben sich Bund, Länder und Kommunen selbst verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten

Mit dem Registermodernisierungsgesetz kann die Bundesregierung das "Once-Only"-Prinzip verwirklichen. Bereits in Registern gespeicherte Angaben und Nachweise müssen dann nicht immer wieder aufs Neue vorgelegt werden. Zudem wird die Qualität der Registerdaten nachhaltig gesteigert. Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Pressemitteilung vom 6. April 2021


März 2021

Bürger-Identifikationsnummer kommt – Bundesrat billigt Registermodernisierungsgesetz

Nach dem Bundestag hat am 5. März 2021 auch der Bundesrat der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt (Beschluss, BR Drs. 121/21). Das so genannte Registermodernisierungsgesetz - RegMoG kann daher nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend verkündet werden.

Voraussetzung für Bürgerservices
Die Bürger-Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern. Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind.

Eindeutigere Zuordnung
Bisher dienen bei Behördenleistungen Name, Geburtsdatum und Adresse zur Identifizierung des Betroffenen – was in der Praxis manchmal fehleranfällig oder auch aufwändig war, etwa wenn Betroffene ihre Geburtsurkunde vorlegen mussten. Die Verwendung der bereits an die Bürgerinnen und Bürger ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten.

Datencockpit für mehr Transparenz
Das Gesetz regelt zudem die Bedingungen für den Datenaustausch konkreter: Dieser ist nur auf gesetzlicher Grundlage bzw. mit Zustimmung des Einzelnen möglich. Mehr Transparenz soll ein so genanntes Datencockpit schaffen: Zukünftig können Bürger nachsehen, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten. Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 5. März 2021