Sachsen: Elektronische Rechnung auf der Zielgeraden

August 2019

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten. Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ist ein zentraler Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben am 26. August 2019 mit dem Freistaat Sachsen in Berlin eine Absichtserklärung zur Mitnutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unterzeichnet.

Das BMI, das gemeinsam mit BMF die Einführung der E-Rechnung in der Bundesverwaltung umsetzt, bietet der Wirtschaft mit der Plattform eine Lösung für die Einreichung von E-Rechnungen an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung. Diese Lösungen stellt das Bundesinnenministerium auch den Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung. Die Rechnungseingangsplattform soll die einfache Erstellung von E-Rechnungen über eine Weboberfläche ermöglichen. Auch der Upload sowie die Einreichung via E-Mail oder PEPPOL einer schon erstellten E-Rechnung sind möglich.

Alle öffentlichen Auftraggeber sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, zukünftig E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Die Annahme und Weiterverarbeitung von E-Rechnungen ist seit 27. November 2018 für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes und ab dem 27. November 2019 für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung Pflicht. Die Bundesländer regeln die Umsetzung der EU-Richtlinie in eigener Gesetzgebung bis spätestens 18. April 2020. Quelle/Weitere Informationen: Sächsische Staatskanzlei, Pressemitteilung vom 26. August 2019