Sachsen geht gegen "Reichsbürger"-Aktivitäten vor

Mai 2018

Der Freistaat Sachsen prüft, wie staatsfeindliche Äußerungen und Handlungen von "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" künftig strafrechtlich noch besser verfolgt werden können. Darauf haben sich die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung in ihrer Kabinettssitzung am 29. Mai 2018 verständigt und einen Prüfauftrag an das Staatsministerium der Justiz erteilt.

"Die heterogene Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter eint die fundamentale Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung. Sie sprechen den Behörden und demokratisch gewählten Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland somit die Legitimation ab oder definieren sich gar in Gänze als außerhalb unserer Rechtsordnung stehend", begründete Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider den Kabinettsbeschluss.

"Das A und O bei der erfolgreichen Bekämpfung und Eindämmung dieser Szene ist und bleibt die konsequente Durchsetzung des Rechtsstaates einschließlich der Durchführung notwendiger Zwangsmaßnahmen. Der Rechtsstaat muss Reichsbürger abschrecken und nicht umgekehrt. Hierfür wollen wir genau schauen, was gegen einen Angehörigen der ‚Reichsbürgerszene´ im konkreten Einzelfall rechtlich mach- und vor allem durchsetzbar ist", so Schneider weiter.

Das sächsische Justizministerium prüft nun eine Bundesratsinitiative zur Erweiterung des § 90a Abs. 1 des Strafgesetzbuches („Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“). Danach soll künftig auch das bei "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" regelmäßig zu beobachtende Leugnen der tatsächlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveräner Staat ausdrücklich unter Strafe gestellt werden.

Innenstaatssekretär Prof. Dr. Günther Schneider: "Reichsbürger und Selbstverwalter versuchen immer wieder, die Behördenarbeit zu behindern und sind bereit, hierfür Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Dabei weisen sie ein hohes Eskalations-, Gewalt- und Mobilisierungspotenzial bei nicht zu unterschätzendem Fanatisierungsgrad auf. Das macht sie zu einer Gefahr insbesondere für jene Menschen, die unseren Rechtsstaat mit entsprechenden Entscheidungen, Bescheiden und Urteilen durchsetzen müssen."

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen hatte bereits mit Wirkung vom 1. Mai 2018 eine "Rundverfügung zur einheitlichen Sachbehandlung von Straftaten gegen Amtsträger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Rettungskräfte" erlassen. Eine Verfahrenseinstellung kommt danach bei reichsbürgerspezifischen Straftaten regelmäßig nicht mehr in Betracht.

"Angriffe auf diese Personenkreise während der Dienstausübung sind zugleich auch Angriffe auf die öffentliche Sicherheit und Ausdruck der Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols. Die Bediensteten verdienen daher einen besonderen Schutz, und es bedarf einer konsequenten Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaften sind daher angehalten, diese Taten jeweils anzuklagen. Dadurch ist eine umfassende Verfolgung von Angriffen durch Reichsbürger möglich", sagte Schneider. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 29. Mai 2018