Sächsische Landesregierung beschließt Novellierung der Fachkräfterichtlinie

April 2019

Das Sächsische Kabinett hat in seiner Sitzung am 30. April 2019 die Novellierung der sächsischen Fachkräfterichtlinie beschlossen. Damit sollen die Regionen Sachsens auch in den kommenden Jahren Förderung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs erhalten.

Seit 2016 steht jedem sächsischen Landkreis und jeder kreisfreien Stadt über die Fachkräfterichtlinie ein Regionalbudget zur Verfügung, mit dem Projekte zur Fachkräftesicherung initiiert und durchgeführt werden können. Durch die aktuelle Novellierung können die regionalen Fachkräfteallianzen jeweils eine Personalstelle schaffen, um kontinuierlich die geschaffenen Strukturen zu festigen und qualitative Fachkräftesicherung vor Ort zu gestalten. Laut Arbeitsminister Dulig werden den Regionen nach den neuen Richtlinien in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 10 Mio. Euro zur Fachkräftesicherung zur Verfügung gestellt.
Gefördert werden können jetzt auch Instrumente zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs unter den Bedingungen des digitalen Wandels und zur besseren Qualität der Arbeit.

Sichtbarkeit und Stärkung attraktiver Arbeits- und Lebensbedingungen seien wichtig, um neue Fachkräfte aus dem In- und Ausland für Sachsen zu gewinnen, betonte Dulig. Deshalb wurde die digitale Anlaufstelle www.heimat-fuer-fachkraefte.de ausgebaut und um viele Services erweitert.

Die Entscheidung, einen Job anzunehmen und dafür vielleicht auch seinen Lebensmittelpunkt zu verlegen, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidungskriterien beispielsweise für junge Familien sind gute und gut erreichbare Kitas und Schulen, vielfältige Sport-, Kultur- und Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt kostengünstiger Wohnraum. Deshalb soll www.heimat-fuer-fachkraefte.de ein Lotse sein, der den Besuchern Angebote und Initiativen vorstellt und Orientierung gibt. Neben Themen zu Beruf, Aus- und Weiterbildung soll das Fachkräfteportal die Regionen beim Imageaufbau und bei der Vernetzung unterstützen. Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Pressemitteilung vom 30. April 2019