Sanierungsausgleichsbeträge: BVerwG bestätigt Urteil des OVG Berlin-Brandenburg

Mai 2018

Mit Beschluss vom 15. März 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2017 (OVG 2 B 1.16) zurückgewiesen.

Das OVG hatte in seinem Urteil die Berechnung der Sanierungsausgleichsbeträge für das ehemalige Sanierungsgebiet "Spandauer Vorstadt" in Berlin-Mitte für fehlerhaft erklärt, weil hierbei der Einfluss sog. "wendebedingter Effekte" nicht berücksichtigt wurde. Das Gericht hatte die entsprechenden Bescheide unter Hinweis auf diesen Berechnungsfehler vollständig aufgehoben. Quelle: Beschluss BVerwG 4 B 67.17 vom 15. März 2018