Schleswig-Holstein: Kabinett beschließt zweiten Entwurf der Windenergie-Regionalpläne

August 2018

Die Landesregierung hat am 21. August 2018 den zweiten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne für Schleswig-Holstein verabschiedet. Das von den Koalitionspartnern bestätigte Flächenziel für die Nutzung der Windenergie von etwa zwei Prozent werde mit 1,95 Prozent erreicht, so Energiewendeminister Dr. Robert Habeck.

98 Prozent des Landes würden auch weiterhin von Windenergieanlagen freigehalten. Der zweite Entwurf der Windenergie-Regionalpläne werde etwa ein Fünftel neue Vorranggebietsflächen enthalten. Andererseits werde etwa ein Fünftel der Kulisse des ersten Entwurfes vom Dezember 2016 wegfallen. Innenminister Hans-Joachim Grote: "Das zeigt deutlich, dass das Verfahren tatsächlich ergebnisoffen geführt wird und die Stellungnahmen aus der Bevölkerung zu Änderungen geführt haben."

Klar sei aber auch, dass die Landesplanungsbehörde nicht jeder Forderung nachgeben könne. Vielmehr müsse sie die häufig widerstreitenden Stellungnahmen in der Gesamtschau bewerten und anhand plausibler Argumente entscheiden. Jede Einwenderin und jeder Einwender könne ab sofort in einer Synopse auf den Internetseiten der Landesregierung nachlesen, wie die Argumente bewertet wurden.

Der gewachsene Anlagenbestand werde im Plankonzept berücksichtigt. Im zweiten Planentwurf befinden sich von den rund 3.100 Bestandsanlagen 2.088 innerhalb der Kulisse der zukünftigen 361Vorranggebiete. In den Vorranggebieten ist nicht nur ein Zubau möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering. Hieraus erwartet die Landesregierung den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele.

Außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete liegen rund 1.000 Bestandsanlagen, die auf den technischen Bestandsschutz beschränkt sind. Das heißt, mittelfristig müssen diese Altanlagen abgebaut werden.

Die Landesregierung hatte sich vorgenommen, die gesamte Windenergie-Regionalplanung auf den Prüfstand zu stellen. Eine Reihe von Tabu- und Abwägungskriterien im Bereich Infrastruktur, Denkmal-, Natur- und Gewässerschutz wurden dahingehend geändert, dass Bereiche für die Windenergienutzung geöffnet wurden. Die daraus resultierenden Flächengewinne nutzt die Landesregierung, um höhere Siedlungsabstände von 1.000 Metern in den Fällen möglich zu machen, in denen es keine Vorbelastung durch Windkraftanlagen gibt.

Größere Anlagen müssen zukünftig größeren Abstand halten. Im Landesentwicklungsplan wird eine sogenannte 5-H-Regelung aufgenommen. Demnach müssen Windkraftanlagen mindestens das fünffache der Gesamthöhe (5 H) als Abstand zu Häusern in Siedlungsbereichen einhalten. Im deutlich dünner besiedelten Außenbereich soll ein Abstand vom dreifachen der Gesamthöhe gewährleisten, dass ein Ausbau von Windkraftanlagen weiter möglich ist.

Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie

Das Online-Tool zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung

Eine Stellungnahme ist möglich, sobald die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt startet, ab 4. September 2018. Die Frist zur Stellungnahme endet nach vier Monaten, am 3. Januar 2019. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 21. August 2018