Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) reformiert und verschlankt

April 2018

Am 30. März 2018 trat das reformierte Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) in Kraft. Das TVgG ist Teil des ersten Entfesselungspakets, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat und der Landtag NRW am 21. März 2018 beschlossen hat. Das neugefasste TVgG NRW bringt Erleichterungen für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, da es auf die notwendigen und wesentlichen Vorschriften zurückgeführt wird. Insbesondere entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. An ihrer Stelle ist nun nur noch eine vertragliche Vereinbarung für die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen notwendig. Die Verschlankung des TVgG NRW und die Beachtung und Anwendung von Nachhaltigkeitsaspekten stehen in keinem Widerspruch. Das Vergaberecht des Bundes sieht bereits vor, dass Unternehmen bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten müssen. Zu diesen Verpflichtungen gehören beispielsweise Mindestarbeitsbedingungen, aber auch internationale Abkommen. Quelle: www.vergabe.nrw.de der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Meldung vom 29. März 2018