Thüringer Kabinett beschließt Erstattungsverordnung

Dezember 2019

Die Vorausetzungen zur endgültigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat das Thüringer Kabinett am 3. Dezember 2019 getroffen. Nachdem das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge  am 12. September den Landtag passiert hatte, bedurfte es noch einer Erstattungsverordnung, damit die betroffenen Kommunen beim Thüringer Landesverwaltungsamt ab 1. Januar 2020 die entsprechenden Erstattungsanträge stellen können. Mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Drucksache 6/7139) werden Straßenausbaumaßnahmen künftig nicht mehr über Beiträge der betroffenen Grundstückseigentümer mitfinanziert. Als Ausgleich dieses Beitragsausfalls erhalten die Gemeinden Erstattungsleistungen des Landes (§ 21b Abs. 5 ThüKAG). Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2019 mit der „Thüringer Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen bei Straßenausbaumaßnahmen (Thüringer Straßenausbaubeitrags-erstattungsverordnung - ThürSABErstVO - ) den notwendigen Rahmen für die Erstattungsgewährung an die Gemeinden geschaffen.

Quelle: Internet Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Presemitteilung 112/2019 vom 3.12.2019