UfAB 2018 veröffentlicht

Mai 2018

Die "Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen" (UfAB) ist vollständig überarbeitet worden. Die unter Federführung der Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat neu entwickelte UfAB 2018 berücksichtigt die aktuelle Rechtslage nach der letzten großen Reform im Ober- und Unterschwellenbereich des Vergaberechts. Schwerpunkt der Darstellungen sind die Verfahrensarten im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) und in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Darüber hinaus sind neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus Praxis und Rechtsprechung der IT-Vergabe eingeflossen. Die bisherigen UfAB-Versionen sollten insofern nicht mehr angewandt werden.

Die UfAB ist ein Praxisleitfaden für die Durchführung von IT-Beschaffungen. Sie richtet sich direkt an die mit der Ausschreibung befassten IT-Beschaffer. Durch die Standardisierung der Ausschreibungspraxis unter Mitwirkung der Beschaffungsexperten des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat soll sie die Grundlage für rechtskonforme, bedarfsgerechte und effiziente IT-Vergaben bieten.

Die UfAB 2018 orientiert sich mit ihrer neuen Struktur an den wesentlichen Phasen des Beschaffungsablaufs:

• Planung einer Beschaffung

• Design einer Beschaffung

• Durchführung eines Vergabeverfahrens

Neu ist darüber hinaus u.a. das Verfahren der Innovationspartnerschaft sowie eine grundsätzlich stärkere Vermittlung der Inhalte durch praxisgerechte Grafiken und Checklisten. Auch für die bietende IT-Wirtschaft ergeben sich durch die Vereinheitlichung wesentliche Erleichterungen bei der Angebotserstellung. Nicht zuletzt sollen durch die angestrebte Vereinheitlichung Verwaltungsaufwände reduziert und damit ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.

Die neue UfAB 2018 kann auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik heruntergeladen werden: www.cio.bund.de

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik vom 26. April 2018