Verbesserungen für Familien mit geringem Einkommen

August 2019

Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich zum 1. August 2019 weitere Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten: Das Schulstarterpaket wird von 100 auf 150 Euro angehoben. Es besteht künftig der Anspruch auf Lernförderung unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Zudem fallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in der Kita oder Schule sowie bei der Schülerbeförderung weg.

"Das Starke-Familien-Gesetz schafft faire Chancen für Familien mit geringem Einkommen und hilft dabei, Kinderarmut zu bekämpfen. Insbesondere Alleinerziehende, die besonders von Armut bedroht sind, werden durch die Neuerungen entlastet", erklärte Staatssekretär Nikolaus Voss und bezog sich auf die Daten des Statistischen Bundesamts. Demzufolge sei das Armutsrisiko gerade für Angehörige von Alleinerziehenden-Haushalten in Mecklenburg-Vorpommern hoch.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung, Pressemitteilung Nr. 141 vom 31. Juli 2019